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WEKO eröffnet Vorabklärung zu Werbung im Replay-TV

Die Wettbewerbskommission WEKO hat am 7. April 2026 eine Vorabklärung gemäss Kartellgesetz zum Thema „Werbung im Replay-TV“ eröffnet. Betroffen ist insbesondere die Branchenvereinbarung zu alternativen Werbeformen (AWF) im Replay-TV.

Im Fokus der Abklärungen steht die Frage, ob die zwischen TV-Sendern und Netzbetreibern vereinbarten Regelungen möglicherweise gegen das Schweizer Kartellgesetz verstossen könnten. An der Vorabklärung beteiligt sind zahlreiche Programmveranstalter und TV-Plattformen in der Schweiz – darunter auch Swisscom, Sunrise, Quickline sowie weitere Netzbetreiber und Verbreiter wie auch TV Factory.

Die WEKO betont, dass es sich derzeit ausdrücklich noch nicht um eine formelle Untersuchung handelt. In dieser Phase wird lediglich geprüft, ob genügend Hinweise für eine vertiefte kartellrechtliche Untersuchung vorliegen. Die betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, bis zum 11. Juni 2026 verschiedene Auskünfte zur Konzernstruktur und ihren Tätigkeiten im Schweizer TV-Markt einzureichen.

Bemerkenswert ist zudem die Geschwindigkeit, mit der die ansonsten nicht gerade für ihre Dynamik bekannte WEKO in dieser Thematik aktiv geworden ist. Bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der neuen Regelungen (BV/Rev2) zu alternativen Werbeformen im Replay-TV wurde eine Vorabklärung eröffnet. Dies unterstreicht die politische und wirtschaftliche Brisanz des Themas im Schweizer TV-Markt – insbesondere seitdem sich nun auch die SRG an den alternativen Werbeformen beteiligt.


SRG-Sender neu Teil der GT12-Replay-Werbung

Die SRG-Sender sind neu Teil der GT12-/Replay-Werbebranchenlösung. Dadurch wird bei zeitversetztem Fernsehen (Replay, Startover, Live-Pause und teilweise Aufnahmen innerhalb des Replay-Fensters) künftig auch auf den SRG-Sendern alternative Werbung ausgespielt. Betroffen sind unter anderem SRF 1 HD, SRF zwei HD, SRF Info HD, RTS 1/2 HD sowie RSI LA 1/2 HD.

Für Endkunden bedeutet dies insbesondere:

  • Beim Start einer Replay-/Startover-Sendung können nicht überspringbare Start-Ads erscheinen
  • Beim Vorspulen können Fast-Forward-Ads eingeblendet werden
  • Beim Pausieren können Pause-Ads angezeigt werden
  • Die Start-Werbung wurde im Rahmen der Branchenvereinbarung von ursprünglich 7 Sekunden auf bis zu 30 Sekunden erweitert.

Hintergrund ist die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Tarifs 12 (GT12), mit dem die Schweizer TV-Branche den Rückgang klassischer Werbeeinnahmen im Replay-TV kompensieren möchte. Die SRG beteiligt sich seit 2025/2026 ebenfalls an diesem Modell.


GoLive AWF/BV Revision 2

Die Branchenvereinbarung (BV) Revision 2 / AWF (Alternative Werbeformen) bringt ab dem 1. April 2026 im Kern eine Ausweitung und Standardisierung von Werbeformen im Replay-TV. Ziel ist es, die klassische TV-Werbung auch bei zeitversetzter Nutzung konsequent zu monetarisieren. Eine zentrale Änderung ist die Verlängerung der sogenannten StartAd von bisher 7 auf neu 30 Sekunden – diese kann nicht übersprungen werden und trägt wesentlich zur stärkeren Monetarisierung bei.

BV Revision 2 bedeutet in einfachen Worten:

  • Mehr Werbung im Replay
  • Eingeschränkte Vorspulmöglichkeiten
  • Längere verpflichtende Werbezeit (StartAd 30 Sekunden)
  • PLZ wird obligatorisch (gezieltere regionale Werbung)

Diese Anpassung wurde massgeblich durch die SRG vorangetrieben, die ab dem 21. April 2026 ihre TV-Sender ebenfalls in die Umsetzung der alternativen Werbeformen integriert.

Für den Endverbraucher bedeutet dies insgesamt einen klaren Rückschritt.


SRG-Strafgebühr für Weiterverbreiter ohne HbbTV

Anfang September hat die SRG die Weiterverbreiter informiert: Wer den HbbTV-Standard nicht unterstützt, soll künftig für den Bezug des PREMIUM-Angebots in die Tasche greifen. Offiziell nennt die SRG das eine „Beteiligung an den Playout-Kosten“. In Wahrheit ist es eine Strafgebühr. Der Beitrag orientiert sich am Marktanteil der Anbieter, liegt aber mindestens bei 3’000 Franken pro Jahr.

Damit setzt die SRG vor allem kleinere Anbieter unter Druck und schafft eine Zwei-Klassen-Landschaft. Wer die Implementierung von HbbTV nicht stemmen kann, wird über Umwege finanziell abgestraft. Schon bisher galt ein zweifelhaftes System: Nur Anbieter mit HbbTV durften das PREMIUM-Angebot in 1080p ausstrahlen – gegen eine symbolische Jahresgebühr von 100 Franken (exkl. MwSt). Wer ohne HbbTV unterwegs war, musste sich mit 720p begnügen – einer sichtbar schlechteren Bildqualität.

Die SRG rechtfertigt den HbbTV-Zwang mit Verweis auf barrierefreie Angebote für Gehörlose. Doch die Anforderungen des BAKOM lassen sich auch ohne HbbTV erfüllen. Der eigentliche Grund liegt woanders: Über HbbTV lenkt die SRG die Zuschauerinnen und Zuschauer direkt auf ihre eigene Plattform +Play Suisse – ein geschicktes Instrument, um Reichweite und Einfluss im Streaming-Markt zu sichern.

Im Zentrum sollte jedoch einzig und allein die Bildqualität für die Gebührenzahlerinnen und -zahler stehen. Statt sich kleinkariert wie Kindergärtner an 720p oder 1080p aufzuhalten, ist längst die Zeit reif für 4K-Übertragungen. Zumal viele Weiterverbreiter bereits AndroidTV unterstützen – und damit auch die Nutzung von +Play Suisse, ganz im Sinne der SRG. Umso unverständlicher ist es, dass die SRG auf starren Vorgaben beharrt und mit Strafgebühren droht, anstatt das PREMIUM-Angebot zu vereinfachen und die technologische Entwicklung konstruktiv voranzutreiben. Das würde nicht nur Qualität bringen, sondern auch Aufwand und Kosten reduzieren. Doch genau da zeigt sich das eigentliche Problem: Bei der SRG scheint Sparsamkeit ein Fremdwort zu sein.

 

 


Newsletter: Major upgrade, Transition Swisscom Services & NextGEN-Plattform

Major Upgrade FokusOn 3.29.2 -> 3.45.x

Nächste Woche werden die User Acceptance Tests (UAT) der neuen FokusOn Version 3.45.X starten. Geplant ist, dass wir anfangs Oktober 2025 den Upgrade auf der Produktion durchführen – bzw. 7. Oktober 2025.

Transition Period Swisscom Services

Bis Ende Jahr werden zwischen Swisscom und 24i weitere Anpassungen gemacht.

  • RTSP wird sukzessive auf OTT= (DASH/HLS) migriert
  • Multicast, Direct Peering
  • Handover AWF Proxy, Report Generator und Infrastructure

NextGEN-Plattform

Sobald die TVAAS-Plattform auf FokusOn 3.45x aktualisiert ist und die Übergangsphase Swisscom zu 24i abgeschlossen ist, werden wir mit der Migration auf die NEXTGEN Plattform starten.

 


SRG macht bei AWF/BV mit

Abzusehen war, dass nach dem Launch der Alternativen Werbe Formate gemäss Branchenvereinbarung im Oktober 2022, auch die SRG früher oder später mitmachen würde. Die SRG hat eine neue Revision2 der Branchenverbarung verhandelt und wird ab November 2025 mitmachen.

Revision2:

  • Pre-Roll neu 30 Sekunden anstatt 7 Sekunden.
  • Mid-Roll max. 2 Ads innerhalb eines Werbeblocks während max. 75 Sekunden
  • Pause-Ad nach 60 Sekunden wegdrücken.

Alle anderen technischen Anpassungen der Revision 2, wie DeviceID neu 1 Jahr gültig und andere müssen per April 2026 umgesetzt werden.

Siehe auch Medienmitteilung: 2025_08_14_Replay_Ads



DMAX & Eurosport 1 DE in SD Qualität

Eurosport 1 D HD und DMAX CH HD werden auf SD abgestuft, weil vorerst keine Einigung mit Warner Bros Discovery getroffen werden konnte. Die genannten TV Sender werden daher nur noch in SD von TV Factory aufbereitet und mit dem deutschen Werbefenster eingespiesen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Sender DMAX und EUROSPORT 1 aktuell nur noch als LiveTV Signal zur Verfügung stehen und das Replay, nPVR sowie die Multiscreen Apps auf EUROSPORT 1 und DMAX aktuell nicht vorhanden sind.




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