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WEKO eröffnet Vorabklärung zu Werbung im Replay-TV

Die Wettbewerbskommission WEKO hat am 7. April 2026 eine Vorabklärung gemäss Kartellgesetz zum Thema „Werbung im Replay-TV“ eröffnet. Betroffen ist insbesondere die Branchenvereinbarung zu alternativen Werbeformen (AWF) im Replay-TV.

Im Fokus der Abklärungen steht die Frage, ob die zwischen TV-Sendern und Netzbetreibern vereinbarten Regelungen möglicherweise gegen das Schweizer Kartellgesetz verstossen könnten. An der Vorabklärung beteiligt sind zahlreiche Programmveranstalter und TV-Plattformen in der Schweiz – darunter auch Swisscom, Sunrise, Quickline sowie weitere Netzbetreiber und Verbreiter wie auch TV Factory.

Die WEKO betont, dass es sich derzeit ausdrücklich noch nicht um eine formelle Untersuchung handelt. In dieser Phase wird lediglich geprüft, ob genügend Hinweise für eine vertiefte kartellrechtliche Untersuchung vorliegen. Die betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, bis zum 11. Juni 2026 verschiedene Auskünfte zur Konzernstruktur und ihren Tätigkeiten im Schweizer TV-Markt einzureichen.

Bemerkenswert ist zudem die Geschwindigkeit, mit der die ansonsten nicht gerade für ihre Dynamik bekannte WEKO in dieser Thematik aktiv geworden ist. Bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der neuen Regelungen (BV/Rev2) zu alternativen Werbeformen im Replay-TV wurde eine Vorabklärung eröffnet. Dies unterstreicht die politische und wirtschaftliche Brisanz des Themas im Schweizer TV-Markt – insbesondere seitdem sich nun auch die SRG an den alternativen Werbeformen beteiligt.




SRG-Sender neu Teil der GT12-Replay-Werbung

Die SRG-Sender sind neu Teil der GT12-/Replay-Werbebranchenlösung. Dadurch wird bei zeitversetztem Fernsehen (Replay, Startover, Live-Pause und teilweise Aufnahmen innerhalb des Replay-Fensters) künftig auch auf den SRG-Sendern alternative Werbung ausgespielt. Betroffen sind unter anderem SRF 1 HD, SRF zwei HD, SRF Info HD, RTS 1/2 HD sowie RSI LA 1/2 HD.

Für Endkunden bedeutet dies insbesondere:

  • Beim Start einer Replay-/Startover-Sendung können nicht überspringbare Start-Ads erscheinen
  • Beim Vorspulen können Fast-Forward-Ads eingeblendet werden
  • Beim Pausieren können Pause-Ads angezeigt werden
  • Die Start-Werbung wurde im Rahmen der Branchenvereinbarung von ursprünglich 7 Sekunden auf bis zu 30 Sekunden erweitert.

Hintergrund ist die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Tarifs 12 (GT12), mit dem die Schweizer TV-Branche den Rückgang klassischer Werbeeinnahmen im Replay-TV kompensieren möchte. Die SRG beteiligt sich seit 2025/2026 ebenfalls an diesem Modell.



Mehr Funktionen für DMAX, Eurosport & Co.

Die Sender DMAX DE SD, Eurosport 1 DE SD, SuperTennis HD, WELT SD, CGTN HD und CCTV HD werden nicht mehr ausschliesslich für lineares TV aufbereitet. Neu stehen sie – wie alle übrigen rund 250 Sender – mit erweiterten Funktionen wie Live-Pause, Replay und Aufnahme zur Verfügung.



GoLive AWF/BV Revision 2

Die Branchenvereinbarung (BV) Revision 2 / AWF (Alternative Werbeformen) bringt ab dem 1. April 2026 im Kern eine Ausweitung und Standardisierung von Werbeformen im Replay-TV. Ziel ist es, die klassische TV-Werbung auch bei zeitversetzter Nutzung konsequent zu monetarisieren. Eine zentrale Änderung ist die Verlängerung der sogenannten StartAd von bisher 7 auf neu 30 Sekunden – diese kann nicht übersprungen werden und trägt wesentlich zur stärkeren Monetarisierung bei.

BV Revision 2 bedeutet in einfachen Worten:

  • Mehr Werbung im Replay
  • Eingeschränkte Vorspulmöglichkeiten
  • Längere verpflichtende Werbezeit (StartAd 30 Sekunden)
  • PLZ wird obligatorisch (gezieltere regionale Werbung)

Diese Anpassung wurde massgeblich durch die SRG vorangetrieben, die ab dem 21. April 2026 ihre TV-Sender ebenfalls in die Umsetzung der alternativen Werbeformen integriert.

Für den Endverbraucher bedeutet dies insgesamt einen klaren Rückschritt.


Al Jazeera Ar wird eingestellt

Der Sender Al Jazeera Arabic wird von Swisscom und Sunrise aus dem Angebot genommen. Der katarische Nachrichtensender bleibt jedoch weiterhin über Hotbird 13°E (Frequenz 12.577 H) empfangbar. Die beiden Anbieter begründen die Entfernung mit Vorwürfen, der Sender verbreite Botschaften der Hamas und unterstütze „Übergabezeremonien“ bei Geiselfreilassungen als Form psychologischer Kriegsführung. Der englischsprachige Kanal von Al Jazeera für ein westliches Publikum bleibt hingegen im Angebot.

In der Schweiz gilt seit Mitte Mai 2025 ein Verbot der Hamas.



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