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SRG-Strafgebühr für Weiterverbreiter ohne HbbTV

Anfang September hat die SRG die Weiterverbreiter informiert: Wer den HbbTV-Standard nicht unterstützt, soll künftig für den Bezug des PREMIUM-Angebots in die Tasche greifen. Offiziell nennt die SRG das eine „Beteiligung an den Playout-Kosten“. In Wahrheit ist es eine Strafgebühr. Der Beitrag orientiert sich am Marktanteil der Anbieter, liegt aber mindestens bei 3’000 Franken pro Jahr.

Damit setzt die SRG vor allem kleinere Anbieter unter Druck und schafft eine Zwei-Klassen-Landschaft. Wer die Implementierung von HbbTV nicht stemmen kann, wird über Umwege finanziell abgestraft. Schon bisher galt ein zweifelhaftes System: Nur Anbieter mit HbbTV durften das PREMIUM-Angebot in 1080p ausstrahlen – gegen eine symbolische Jahresgebühr von 100 Franken (exkl. MwSt). Wer ohne HbbTV unterwegs war, musste sich mit 720p begnügen – einer sichtbar schlechteren Bildqualität.

Die SRG rechtfertigt den HbbTV-Zwang mit Verweis auf barrierefreie Angebote für Gehörlose. Doch die Anforderungen des BAKOM lassen sich auch ohne HbbTV erfüllen. Der eigentliche Grund liegt woanders: Über HbbTV lenkt die SRG die Zuschauerinnen und Zuschauer direkt auf ihre eigene Plattform +Play Suisse – ein geschicktes Instrument, um Reichweite und Einfluss im Streaming-Markt zu sichern.

Im Zentrum sollte jedoch einzig und allein die Bildqualität für die Gebührenzahlerinnen und -zahler stehen. Statt sich kleinkariert wie Kindergärtner an 720p oder 1080p aufzuhalten, ist längst die Zeit reif für 4K-Übertragungen. Zumal viele Weiterverbreiter bereits AndroidTV unterstützen – und damit auch die Nutzung von +Play Suisse, ganz im Sinne der SRG. Umso unverständlicher ist es, dass die SRG auf starren Vorgaben beharrt und mit Strafgebühren droht, anstatt das PREMIUM-Angebot zu vereinfachen und die technologische Entwicklung konstruktiv voranzutreiben. Das würde nicht nur Qualität bringen, sondern auch Aufwand und Kosten reduzieren. Doch genau da zeigt sich das eigentliche Problem: Bei der SRG scheint Sparsamkeit ein Fremdwort zu sein.

 

 



Newsletter: Major upgrade, Transition Swisscom Services & NextGEN-Plattform

Major Upgrade FokusOn 3.29.2 -> 3.45.x

Nächste Woche werden die User Acceptance Tests (UAT) der neuen FokusOn Version 3.45.X starten. Geplant ist, dass wir anfangs Oktober 2025 den Upgrade auf der Produktion durchführen – bzw. 7. Oktober 2025.

Transition Period Swisscom Services

Bis Ende Jahr werden zwischen Swisscom und 24i weitere Anpassungen gemacht.

  • RTSP wird sukzessive auf OTT= (DASH/HLS) migriert
  • Multicast, Direct Peering
  • Handover AWF Proxy, Report Generator und Infrastructure

NextGEN-Plattform

Sobald die TVAAS-Plattform auf FokusOn 3.45x aktualisiert ist und die Übergangsphase Swisscom zu 24i abgeschlossen ist, werden wir mit der Migration auf die NEXTGEN Plattform starten.

 



SRG macht bei AWF/BV mit

Abzusehen war, dass nach dem Launch der Alternativen Werbe Formate gemäss Branchenvereinbarung im Oktober 2022, auch die SRG früher oder später mitmachen würde. Die SRG hat eine neue Revision2 der Branchenverbarung verhandelt und wird ab November 2025 mitmachen.

Revision2:

  • Pre-Roll neu 30 Sekunden anstatt 7 Sekunden.
  • Mid-Roll max. 2 Ads innerhalb eines Werbeblocks während max. 75 Sekunden
  • Pause-Ad nach 60 Sekunden wegdrücken.

Alle anderen technischen Anpassungen der Revision 2, wie DeviceID neu 1 Jahr gültig und andere müssen per April 2026 umgesetzt werden.

Siehe auch Medienmitteilung: 2025_08_14_Replay_Ads





Cine34 und DF1

Cine34 und DF1 werden zur Senderliste hinzugefügt. Cine34 wird nach 20 Mediaset und DF1 nach Servus TV hinzugefügt.


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