Die Wettbewerbskommission WEKO hat am 7. April 2026 eine Vorabklärung gemäss Kartellgesetz zum Thema „Werbung im Replay-TV“ eröffnet. Betroffen ist insbesondere die Branchenvereinbarung zu alternativen Werbeformen (AWF) im Replay-TV.

Im Fokus der Abklärungen steht die Frage, ob die zwischen TV-Sendern und Netzbetreibern vereinbarten Regelungen möglicherweise gegen das Schweizer Kartellgesetz verstossen könnten. An der Vorabklärung beteiligt sind zahlreiche Programmveranstalter und TV-Plattformen in der Schweiz – darunter auch Swisscom, Sunrise, Quickline sowie weitere Netzbetreiber und Verbreiter wie auch TV Factory.

Die WEKO betont, dass es sich derzeit ausdrücklich noch nicht um eine formelle Untersuchung handelt. In dieser Phase wird lediglich geprüft, ob genügend Hinweise für eine vertiefte kartellrechtliche Untersuchung vorliegen. Die betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, bis zum 11. Juni 2026 verschiedene Auskünfte zur Konzernstruktur und ihren Tätigkeiten im Schweizer TV-Markt einzureichen.

Bemerkenswert ist zudem die Geschwindigkeit, mit der die ansonsten nicht gerade für ihre Dynamik bekannte WEKO in dieser Thematik aktiv geworden ist. Bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der neuen Regelungen (BV/Rev2) zu alternativen Werbeformen im Replay-TV wurde eine Vorabklärung eröffnet. Dies unterstreicht die politische und wirtschaftliche Brisanz des Themas im Schweizer TV-Markt – insbesondere seitdem sich nun auch die SRG an den alternativen Werbeformen beteiligt.

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