Die Branchenvereinbarung (BV) Revision 2 / AWF (Alternative Werbeformen) bringt ab dem 1. April 2026 im Kern eine Ausweitung und Standardisierung von Werbeformen im Replay-TV. Ziel ist es, die klassische TV-Werbung auch bei zeitversetzter Nutzung konsequent zu monetarisieren. Eine zentrale Änderung ist die Verlängerung der sogenannten StartAd von bisher 7 auf neu 30 Sekunden – diese kann nicht übersprungen werden und trägt wesentlich zur stärkeren Monetarisierung bei.

BV Revision 2 bedeutet in einfachen Worten:

  • Mehr Werbung im Replay
  • Eingeschränkte Vorspulmöglichkeiten
  • Längere verpflichtende Werbezeit (StartAd 30 Sekunden)
  • PLZ wird obligatorisch (gezieltere regionale Werbung)

Diese Anpassung wurde massgeblich durch die SRG vorangetrieben, die ab dem 21. April 2026 ihre TV-Sender ebenfalls in die Umsetzung der alternativen Werbeformen integriert.

Für den Endverbraucher bedeutet dies insgesamt einen klaren Rückschritt.

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