Die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) hat den Gemeinsamen Tarif GT 1 ab 2027 genehmigt. Der neue Tarif gilt zunächst bis Ende 2031 und verlängert sich ohne Kündigung jährlich bis längstens 2036.
Für die Anbieter ändert sich nichts: Entschädigungen und Berechnungsgrundlagen bleiben unverändert. Es wurden lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen.




